Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt!

Kommt sie oder kommt sie nicht? Gar nicht so einfach, bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den Überblick zu behalten! Ist ihre Einführung doch schon einige Male verschoben worden, weil Ärzte und Unternehmen schlicht technisch noch nicht ausreichend vorbereitet waren.
Wann ist es denn nun soweit?
Damit Sie beim „gelben Schein“ nicht Rot sehen, haben wir also einfach mal die wichtigsten Inhalte und Fristen zum Thema „eAU“ zusammengestellt:
Das ist die Grundlage: Wie Sie sicherlich bereits wissen, gelten seit 01. Oktober 2021 neue Vorschriften im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dazu zählt auch, dass Vertragsärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln – aus AU wird eAU.
Ein Thema, das auch Personalabteilungen betrifft! Denn Sie als Arbeitgeber werden (so der aktuellste Stand heute) ab 01. Januar 2023 in das elektronische Verfahren miteinbezogen. Ab diesem Datum müssen Arbeitgeber, wenn sich Arbeitnehmer:innen krank melden, die Information über die Arbeitsunfähigkeit selbst bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch anfordern. Damit dieser Abruf der AU bei der Krankenkasse überhaupt möglich ist, benötigen Arbeitgeber als „Auslöser“ zuvor eine elektronisch erfasste Krankmeldung.
… und bis dahin? In der Übergangszeit bis Ende Dezember wird den Versicherten noch der „gelbe Schein“ durch den Arzt ausgehändigt, den sie dann an ihren Arbeitgeber weitergeben. Parallel übermittelt der Arzt die AU-Daten digital an die Krankenkasse.
Mit dem neuen Verfahren macht Ihre HR-Abteilung also auch einen großen Schritt Richtung Digitalisierung und papierarmes Büro. Doch auch die anderen Beteiligten profitieren von den so optimierten Prozessen, mit folgenden Vorteilen:
- Mehr Tempo: Die elektronische AU wird schneller und sicherer an Arbeitgeber und Krankenkassen übermittelt.
- Mehr Sicherheit: Für Versicherte entfällt die Pflicht, ihre AU wie bisher selbst weiterzuleiten an ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse.
- Bessere Dokumentation: Durch die digitale Übermittlung wird eine lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen sichergestellt, was zu korrekten Zahlungen im Fall von Krankengeld führt.
Ganz schön praktisch: eAU + MyServiceportal = MSP.eAU
Noch smarter läuft der Prozess, wenn alle Daten gleich online für alle Beteiligten am richtigen Ort bereitliegen – wie etwa in der Plattform MyServicePortal von VRG HR, eine webbasierte, mehrmandantenfähige Lösung, die personalabrechnungsrelevante Daten erfasst und bereitstellt.
Rechtzeitig zum Start der eAU wird das neues Modul MSP.eAU zusammen mit unserer Abrechnungs-Lösung PROVIA dazu beitragen, Arbeitgeber bei der Erfassung der Krankmeldungen zusätzlich zu entlasten, entweder durch Mitarbeiter selbst oder auch zentral durch die Personalabteilung.
Und: Auch die anschließenden Krankenkassenrückmeldungen können dann über eine Ansicht für Mitarbeiter und die Personalabteilung bereitgestellt werden. Klingt nicht nur einfach, sondern ist es auch, denn MyServicePortal ist für PROVIA ganz fix angebunden.
Wie wäre es also, wenn Sie die Zeit bis zur endgültigen Einführung der eAU einfach nutzen, um auch andere Services „auf digital“ umzustellen? Denn damit schalten Sie nicht nur beim „gelben Schein“, sondern auch in Sachen Digitalisierung weiter auf „Grün“!
Möchten Sie genauer wissen, was MSP so kann?
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Sebastian Vornweg
Vertriebsleiter
Telefon: 0441 3907-114
E-Mail: sebastian.vornwegvrg.de
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