Lohn ist nicht gleich Lohn

Lohnformen im Überblick

Auf dem Gehaltszettel steht am Ende ein Betrag – aber was genau versteht man unter „Lohn“, und wie kommt er zustande? Tatsächlich werden hier nämlich mehrere Lohnformen unterschieden. Bei einem Arbeiter sind das zum Beispiel…

  • Zeitlohn
  • Akkordlohn (Leistungslohn)
  • Prämienlohn oder
  • Pensumlohn¹ 

1. Der Zeitlohn

Wie der Name schon sagt: Beim Zeitlohn wird die Arbeitszeit entlohnt, die ein Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Grundlage der Bezahlung ist also eine Zeiteinheit.

Die häufigsten Formen sind dabei:

  • der Stundenlohn für Arbeiter
  • der Monatslohn als Gehalt für Angestellte und
  • der Monatslohn unter Berücksichtigung der Arbeitstage pro Monat für Arbeiter.

In anderen Ländern werden Zeitlöhne auch pro Woche oder Arbeitstag abgerechnet, was in Deutschland eher unüblich ist. Typisch für den Zeitlohn ist, dass er in der Regel nicht an eine Leistung gekoppelt wird. 

 

2. Akkordlohn (Leistungslohn)

Das ist beim Akkordlohn anders: Hier bildet eine erbrachte Leistung (meistens eine bestimmte Menge), die Grundlage für die Höhe des Lohns. Akkordlohn steht damit in einem direkten Bezug zur Leistung.

Damit man den Akkordlohn korrekt anwenden kann, müssen allerdings einige Rahmenbedingungen gegeben sein:

  • Der direkte Zusammenhang zwischen Arbeitskraft und Leistungsmenge. Und: Der Arbeiter muss diesen auch beeinflussen können.
  • Der Arbeitsablauf muss bekannt sein und spielt sich in regelmäßig wiederkehrender und gleichartiger Form ab. Darauf aufbauend müssten sich Arbeitszeit und Arbeitsergebnisse genau messen lassen. All diese Punkte geben an, ob eine Arbeit „akkordfähig“ ist.
  • Die Akkordreife gibt an, ob der Arbeitsablauf ohne Mängel möglich ist. Ein Arbeiter sollte nach einer Einarbeitungsphase und etwas Übung den Arbeitsablauf also sicher beherrschen können.
     

Der Akkordlohn setzt sich zusammen aus Mindestlohn und Akkordzuschlag.

Der Mindestlohn geht von einer Normalleistung aus, die gleich 100% gesetzt wird, und damit in etwa dem Zeitlohn entspricht. Der Akkordzuschlag belohnt eine darüber hinausgehende Leistung und wird als Prozentsatz des Mindestlohns angegeben, meistens zwischen 15 und 25%.

Die Kombination aus Mindestlohn + Akkordzuschlag wird als Akkordrichtsatz bezeichnet, wobei auch hier eine Normalleistung (100 %) zugrunde liegt. Ein Arbeitnehmer, der unter dem diesem Wert bleibt, bekommt also einen Betrag, der unter dem Akkordrichtsatz liegt, bei besserer Leistung steigt der Beitrag entsprechend an.

Die Zusammensetzung des Akkordlohns ist auch wichtiger Bestandteil von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Meistens ist darin ein Akkordlohn vereinbart, der auf einem garantierten Mindestlohn basiert. Unterschreitet ein Arbeitnehmer die vereinbarte Mindestleistung wechselt der Akkordlohn in einen Zeitlohn. Der Mindestlohns liegt meistens zwischen dem Akkordrichtsatz und einem vergleichbaren Zeitlohn, der auf der Normalleistung basiert.

Beim Akkordlohn unterscheidet man zwischen...

  • Zeitakkordlohn und
  • Stückakkordlohn

sowie zwischen

  • Einzelakkord und
  • Gruppenakkord.

Der Einzelakkord ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und einzelnem Mitarbeiter, beim Gruppenakkord wird ein Team aus mehreren Arbeitnehmern gebildet.

 

3. Prämienlohn

Der Prämienlohn ist ein Lohn, der erfolgsabhängig gezahlt wird. Damit werden Leistungen entlohnt, die über eine vorab vorgegebene und vereinbarte Leistung hinausgehen.

Die Zahlung eines Prämienlohns ist in den letzten Jahren immer beliebter und ist zu einer Lohnform geworden, die oft auch zur Mitarbeitermotivation eingesetzt wird. Das funktioniert allerdings nur, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich ausreichend Einfluss auf die Qualität oder Menge der Leistung hat, die der Prämie zugrunde liegt.

In den meisten Fällen setzt sich die Prämienentlohnung zusammen aus einem leistungsunabhängigen Grundlohn und der leistungsabhängigen Prämie.

 

4. Pensumlohn

Eine neuere Form der Entlohnung ist der Pensumlohn, der ebenfalls zu den erfolgsabhängigen Lohnformen zählt.

Auch hier gibt es einen leistungsunabhängigen Grundlohn und einen leistungsabhängigen Pensumanteil, also:

Pensumlohn = Grundlohn + Pensumanteil
 

Der Unterschied zum Prämienlohn liegt darin, dass sich der Pensumlohn auf eine zukünftige, zu erwartende Leistung bezieht, und meistens auf einen Zeitraum von 2 bis 3 Monaten.

Ganz gleich, welchen Lohn Sie zahlen – wie stellen Sie die Lohnnachweise zur Verfügung? In Papierform? Denn es gibt auch andere (digitale) Bereitstellungsmöglichkeiten!

 

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Quellenangaben:

[1] www.lohn-gehaltsabrechnung.com/die-verschiedenen-lohnformen/
[2] www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20004/lohnformen

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