Benefits statt Gehaltserhöhung

– 10 praktische Tipps

Es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein – 10 lukrative Benefits, die alle zufriedener machen

Ob Energie, Lebensmittel oder Kleidung – die Kosten für Güter des täglichen Bedarfs haben deutlich angezogen, und Verbraucher spüren die gestiegenen Kosten an allen Ecken und Enden. Kein Wunder also, wenn Mitarbeitende gerade heute oft um eine Gehaltserhöhung bitten, um in Sachen Ausgaben überhaupt noch mithalten zu können.

Doch gerade für Arbeitgeber gibt es smarte Alternativen dazu, das Gehalt zu erhöhen, die sogenannten „Benefits“, also Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden neben dem Gehalt anbieten können und dürfen. Das hat gleiche mehrere positive Aspekte: In vielen Fällen kommen Benefits allen Mitarbeitenden gleichermaßen zugute, und von gewissen Benefits, die steuerfrei oder steuerbegünstigt sind, profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Außerdem sind Benefits in der Regel „sichtbarer“ als das Gehalt. In den meisten Fällen sind monatliche Zuwendungen in Höhe von bis zu 50 € möglich, und es gibt inzwischen eine große Bandbreite an Benefits. 10 attraktive Möglichkeiten, wie Sie Ihre Mitarbeitenden von Ihrer Seite aus entlasten können, möchten wir Ihnen heute vorstellen:

1. Der Klassiker: Der Firmenwagen

Auch wenn der Firmenwagen – gerade bei jüngeren Arbeitnehmern – in Sachen Beliebtheit dank gestiegenem Umweltbewusstsein kontinuierlich sinkt, stellt er nach wie vor ein durchaus adäquates Mittel dar. In der Beliebtheit gestiegen ist dagegen das Firmenfahrrad: Günstig, fit und umweltbewusst zur Arbeit kommen und auch private Touren damit unternehmen zu können – das überzeugt viele Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber).

2. Darauf fahren viele ab – Fahrtkostenzuschüsse

… in Form von Job Tickets oder etwa Benzingutscheinen sind eine ebenso bewährte wie beliebte Möglichkeit, die monatlichen Ausgaben für Mitarbeitende zu reduzieren.

3. Gegessen: Zuschüsse für Lebensmittel

Insbesondere für kleinere Unternehmen ohne eigene Kantine lukrativ: der Essensgutschein. Dieser kann nämlich nicht nur in Restaurants, sondern häufig auch in den vielen Supermärkten eingelöst werden, und der Arbeitgeber spart obendrein noch Steuern.

4. Bei Anruf gespart – Zuschuss für Telefonkosten im Homeoffice

Wussten Sie, dass auch telefonieren bezuschusst werden kann? Der Arbeitgeber darf steuerfrei bis zu 20% der Telefonkostenübernehmen, allerdings maximal 20 € pro Monat.

5. Gut behütet: Zuschuss zur Kinderbetreuung

Ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei ist ein Zuschuss zur Kinderbetreuung noch nicht schulpflichtiger Kinder – für Familien ein wirklich attraktives Angebot.

6. Gut vorgesorgt – Die betriebliche Altersversorgung

Wieso ganz allein in die Rente investieren, wenn doch der Arbeitgeber einen Teil dazu beitragen kann? Die betriebliche Altersversorgung macht’s möglich.

7. Gesundheit! Die betriebliche Krankenversicherung

Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung kann die Mitarbeitenden eines Unternehmens merklich entlasten, von Brillenkauf bis Zahnbehandlungen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet es dagegen nur relative geringe Aufwendungen dafür, dass Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen investieren, ganz nebenbei in die Bindung zum Unternehmen investieren und so die Fluktuation verringern.

8. Ganz schön fit – Betriebliche Gesundheitsförderung

Sie möchten als Arbeitgeber noch mehr für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen tun? Wie wäre es mit einem Masseur, der verspannte Schultern direkt im Büro in Angriff nimmt? Auch das Fitnessstudio kann bezuschusst oder gänzlich übernommen werden, oder Sie bieten sogar inhouse Kurse wie Rückengymnastik oder Yoga an – die Bandbreite ist groß, und Ihre Belegschaft wird es Ihnen danken.

9. Oh wie schön! Geschenke zu besonderen Anlässen

Das macht Freude: Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitenden Geschenke zum Geburtstag, Jubiläum oder zu ähnlichen Anlässen machen. Diese „anlassbezogenen Zuwendungen“ darf ein Arbeitgeber jedem Beschäftigten bis zu drei Mal im Jahr in Höhe von jeweils bis zu 60 € zukommen lassen. Und dabei wird noch nicht einmal die oben erwähnte 50 €-Grenze berührt.

10. Wie günstig ist das denn? Rabatte auf firmeneigene Produkte

Unternehmen können Ihren Beschäftigten auch Rabatte auf die firmeneigenen Produkte gewähren – bis zu einem Freibetrag von 1.080 € im Jahr.

Sie sehen: Die Palette der Benefits ist ganz schön groß und es lohnt sich, sie näher zu betrachten, weil im Endeffekt beide Seiten sparen können.

Mit das beste an den vorgestellten Benefits ist aber: Sie zahlen sich nicht nur monetär aus – denn sie tragen gleichzeitig zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit bei – und somit zur Steigerung der Motivation Ihrer Belegschaft. Dies wiederum kann Ihre Fluktuationsrate senken, so dass letztlich eine Win-Win-Situation für alle entsteht. Wenn Sie auf die passenden Benefits setzen, ist also tatsächlich alles „tutto bene“!

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