Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da

Seit dem 01.01.2023 ist sie nun Pflicht: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ihre Einführung war mehrmals verschoben worden, weil Ärzte und Unternehmen schlicht technisch noch nicht ausreichend vorbereitet waren.

Damit Sie beim vormals „gelben Schein“ nicht Rot sehen, haben wir heute die wichtigsten Inhalte zum Thema „eAU“ zusammengestellt.

Das ist die Grundlage: Wie Sie sicherlich wissen, gelten seit 01. Oktober 2021 neue Vorschriften im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dazu zählt auch, dass Vertragsärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) nur noch digital an die Krankenkassen übermitteln – aus AU wird eAU.

Ein Thema, das auch Personalabteilungen betrifft! Denn Sie als Arbeitgeber werden seit dem ersten Januar 2023 in das elektronische Verfahren miteinbezogen. Ab 01.01.2023 müssen Arbeitgeber, wenn sich Arbeitnehmer:innen krank melden, die Information über die Arbeitsunfähigkeit selbst bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch anfordern. Damit dieser Abruf der AU bei der Krankenkasse überhaupt möglich ist, benötigen Arbeitgeber als „Auslöser“ zuvor eine elektronisch erfasste Krankmeldung.

In der Übergangszeit bis Ende Dezember wurde den Versicherten noch der „gelbe Schein“ durch den Arzt ausgehändigt, den sie dann an ihren Arbeitgeber weitergeben. Parallel übermitteltie der Arzt die AU-Daten jedoch auch schon digital an die Krankenkasse.

Mit dem neuen Verfahren macht Ihre HR-Abteilung jetzt einen großen Schritt Richtung Digitalisierung und papierarmes Büro. Doch auch die anderen Beteiligten profitieren von den so optimierten Prozessen, mit folgenden Vorteilen:

  • Mehr Tempo: Die elektronische AU wird schneller und sicherer an Arbeitgeber und Krankenkassen übermittelt.
  • Mehr Sicherheit: Für Versicherte entfällt die Pflicht, ihre AU wie bisher selbst weiterzuleiten an ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse. Allerdings müssen sie nach wie vor ihrem Arbeitgeber mitteilen, ab und bis voraussichtlich wann sie krank sind.
  • Bessere Dokumentation: Durch die digitale Übermittlung wird eine lückenlose Dokumentation bei den Krankenkassen sichergestellt, was zu korrekten Zahlungen im Fall von Krankengeld führt.

Ganz schön praktisch: eAU + MyServiceportal = MSP.eAU

Noch smarter läuft der Prozess, wenn alle Daten gleich online für alle Beteiligten am richtigen Ort bereitliegen – wie etwa in der Plattform MyServicePortal von VRG HR, eine webbasierte, mehrmandantenfähige Lösung, die personalabrechnungsrelevante Daten erfasst und bereitstellt.

Rechtzeitig zum Start der eAU trägt das neues Modul MSP.eAU zusammen mit unserer Abrechnungs-Lösung PROVIA dazu bei, Arbeitgeber bei der Erfassung der Krankmeldungen zusätzlich zu entlasten, entweder durch Mitarbeiter selbst oder auch zentral durch die Personalabteilung.

Und: Auch die anschließenden Krankenkassenrückmeldungen können dann über eine Ansicht für Mitarbeiter und die Personalabteilung bereitgestellt werden. Klingt nicht nur einfach, sondern ist es auch, denn MyServicePortal ist für PROVIA ganz fix angebunden.

Vielleicht ist das ja der willkommene Impuls, auch andere Prozesse auf Self-Service-Portale und damit „auf digital“ umzustellen? Denn damit schalten Sie nicht nur beim „gelben Schein“, sondern auch in Sachen Digitalisierung weiter auf „Grün“!

 

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